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Checkliste: Unterlagen für den Immobilienverkauf in Ravensburg

Welche Unterlagen Sie für den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung brauchen, wo Sie fehlende Dokumente in Ravensburg bekommen und was der Notar verlangt.

Von Jörn Fischer · Veröffentlicht am 06.11.2026 · 4 Min. Lesezeit

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. FISCHER Immobilien ist ein Maklerunternehmen und berät nicht in Rechts- oder Steuerfragen. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt bzw. an Ihre Steuerberatung.

Hausmodell mit Lupe auf einem Grundriss
Beispielfoto: Tierra Mallorca / Unsplash

Kurz gesagt: Für jeden Immobilienverkauf brauchen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, Grundrisse mit Wohnflächenberechnung, einen gültigen Energieausweis und Angaben zu Baujahr und Modernisierungen. Bei einer Eigentumswohnung kommen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft dazu, bei einer vermieteten Immobilie die Mietverträge. Den Energieausweis müssen Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung sehen.

Vollständige Unterlagen machen den Verkauf leichter. Käufer entscheiden sicherer, die Bank des Käufers prüft die Finanzierung schneller, und kurz vor dem Notartermin tauchen keine offenen Fragen mehr auf. Diese Checkliste zeigt, was Sie brauchen und wo Sie fehlende Dokumente bekommen. Sie müssen nicht alles beisammen haben, bevor Sie mit uns sprechen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für jede Immobilie?

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte)
  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Wohnflächenberechnung, bei Häusern auch die Nutzflächen wie Keller oder Garage
  • Baubeschreibung und Baugenehmigung, soweit vorhanden
  • Liste der Modernisierungen mit Jahreszahl, am besten mit Rechnungen
  • Energieausweis: Kaufinteressenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen (§ 80 GModG). Fehlt er, unterstützen wir Sie und lassen ihn mit Partnern erstellen
  • Grundsteuerbescheid und Nachweis der Gebäudeversicherung

Was brauchen Sie zusätzlich bei einer Eigentumswohnung?

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre und die Beschluss-Sammlung
  • Aktueller Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung (Hausgeldabrechnung)
  • Vermögensbericht mit der Höhe der Erhaltungsrücklage
  • Kontaktdaten der Hausverwaltung und, falls die Teilungserklärung es vorsieht, ihre Zustimmung zum Verkauf (Verwalterzustimmung)

Diese Unterlagen bekommen Sie von der Hausverwaltung. Käufer und Banken achten besonders auf beschlossene Sanierungen und auf die Höhe der Rücklage.

Was brauchen Sie zusätzlich bei einer vermieteten Immobilie?

  • Mietverträge mit allen Nachträgen
  • Aktuelle Mieterliste mit Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung und Kaution
  • Die letzten Nebenkostenabrechnungen
  • Hinweise auf laufende Mieterhöhungen, Mängelanzeigen oder Streitigkeiten

Der Käufer tritt mit dem Eigentumswechsel in die bestehenden Mietverträge ein (§ 566 BGB). Deshalb will er genau wissen, was darin steht.

Welche Unterlagen braucht der Notar?

  • Personalausweis oder Reisepass aller Verkäufer
  • Steuer-Identifikationsnummer: Der Notar meldet den Verkauf dem Finanzamt
  • Angaben zu Krediten und Grundschulden mit Ansprechpartner bei der Bank, damit der Notar Ablösung und Löschung vorbereiten kann
  • Bei einer geerbten Immobilie, wenn das Grundbuch noch nicht berichtigt ist: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift. Mehr dazu unter Immobilie geerbt

Das Grundbuch sieht der Notar vor der Beurkundung selbst ein (§ 21 Beurkundungsgesetz).

Wo bekommen Sie fehlende Unterlagen in Ravensburg?

  • Grundbuchauszug: beim Grundbuchamt am Amtsgericht Ravensburg, Gartenstraße 100. Es ist für den ganzen Landgerichtsbezirk zuständig, also auch für Weingarten, Baienfurt oder Meckenbeuren. Der Ausdruck kostet unbeglaubigt 10 €, beglaubigt 20 €
  • Flurkarte: bei der unteren Vermessungsbehörde oder online im Geodatenshop des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL)
  • Baupläne und Baugenehmigung: aus der Bauakte bei der Baurechtsbehörde. In Ravensburg, Weingarten und den anderen Großen Kreisstädten ist das die Stadt, in kleineren Gemeinden meist das Landratsamt Ravensburg
  • Unterlagen der Eigentümergemeinschaft: bei der Hausverwaltung
  • Wohnflächenberechnung: Fehlt sie, lässt sie sich nach der Wohnflächenverordnung neu erstellen, zum Beispiel von einem Architekten oder Sachverständigen

Vieles können wir für Sie anfordern oder gemeinsam mit Ihnen besorgen.

Wann brauchen Sie welche Unterlage?

  • Für die Werteinschätzung: was Sie schon haben, vor allem Grundrisse, Wohnfläche und die Liste der Modernisierungen. Mehr unter Was ist mein Haus wert?
  • Für Anzeige und Exposé: den Energieausweis, denn seine Pflichtangaben gehören schon in die Anzeige (§ 87 GModG), dazu Grundrisse und Fotos
  • Für die Bank des Käufers: Grundbuchauszug, Flurkarte, Pläne und Wohnflächenberechnung, bei Wohnungen auch die Teilungserklärung
  • Für den Notar: Ausweis, Steuer-ID und die Angaben zu Krediten

Wie der Verkauf insgesamt abläuft, lesen Sie unter Immobilie verkaufen in Ravensburg: der Ablauf in 8 Schritten.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug in Ravensburg?
Beim Grundbuchamt am Amtsgericht Ravensburg in der Gartenstraße 100. Es ist zentral für den gesamten Landgerichtsbezirk Ravensburg zuständig, also zum Beispiel auch für Weingarten, Baienfurt und Meckenbeuren. Einen Ausdruck bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse hat, etwa als Eigentümer (§ 12 Grundbuchordnung). Er kostet unbeglaubigt 10 € und beglaubigt 20 €. Viele Rathäuser haben zudem eine Grundbucheinsichtsstelle.
Was tun, wenn Baupläne oder die Wohnflächenberechnung fehlen?
Baupläne liegen meist in der Bauakte bei der Baurechtsbehörde: in Ravensburg, Weingarten und den anderen Großen Kreisstädten bei der Stadt, in kleineren Gemeinden meist beim Landratsamt Ravensburg. Als Eigentümer können Sie dort Einsicht beantragen und Kopien anfordern. Eine fehlende Wohnflächenberechnung lässt sich nach der Wohnflächenverordnung neu erstellen, zum Beispiel von einem Architekten oder Sachverständigen.
Muss ich alle Unterlagen haben, bevor ich einen Makler beauftrage?
Nein. Für das erste Gespräch und die Werteinschätzung reicht, was Sie zur Hand haben. Welche Unterlagen fehlen und wann sie gebraucht werden, klären wir danach. Spätestens bis zur Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen, die übrigen Unterlagen bis zum Notartermin.
Was passiert, wenn der Energieausweis fehlt?
Wer eine Immobilie verkauft, muss Kaufinteressenten den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und dem Käufer nach dem Kauf übergeben (§ 80 GModG). Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 108 GModG). Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Baudenkmäler. Fehlt der Ausweis, unterstützen wir Sie und lassen ihn mit Partnern erstellen.

Stand der Antworten: November 2026

Quellen

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).

Jörn Fischer, Ansprechpartner bei FISCHER Immobilien

Über den Autor

Jörn Fischer

Immobilienmakler bei FISCHER Immobilien, Bachelor of Science in Immobilienwirtschaft

FISCHER Immobilien vermittelt seit 1991 Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbe in Ravensburg und Umgebung. Wir sind Makler: Zu Rechts- und Steuerfragen geben wir allgemeine Hinweise, aber keine Beratung.

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