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Checkliste: Unterlagen für den Immobilienverkauf in Ravensburg
Welche Unterlagen Sie für den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung brauchen, wo Sie fehlende Dokumente in Ravensburg bekommen und was der Notar verlangt.
Von Jörn Fischer · Veröffentlicht am 06.11.2026 · 4 Min. Lesezeit
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. FISCHER Immobilien ist ein Maklerunternehmen und berät nicht in Rechts- oder Steuerfragen. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt bzw. an Ihre Steuerberatung.

Kurz gesagt: Für jeden Immobilienverkauf brauchen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, Grundrisse mit Wohnflächenberechnung, einen gültigen Energieausweis und Angaben zu Baujahr und Modernisierungen. Bei einer Eigentumswohnung kommen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft dazu, bei einer vermieteten Immobilie die Mietverträge. Den Energieausweis müssen Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung sehen.
Vollständige Unterlagen machen den Verkauf leichter. Käufer entscheiden sicherer, die Bank des Käufers prüft die Finanzierung schneller, und kurz vor dem Notartermin tauchen keine offenen Fragen mehr auf. Diese Checkliste zeigt, was Sie brauchen und wo Sie fehlende Dokumente bekommen. Sie müssen nicht alles beisammen haben, bevor Sie mit uns sprechen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für jede Immobilie?
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte)
- Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Wohnflächenberechnung, bei Häusern auch die Nutzflächen wie Keller oder Garage
- Baubeschreibung und Baugenehmigung, soweit vorhanden
- Liste der Modernisierungen mit Jahreszahl, am besten mit Rechnungen
- Energieausweis: Kaufinteressenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen (§ 80 GModG). Fehlt er, unterstützen wir Sie und lassen ihn mit Partnern erstellen
- Grundsteuerbescheid und Nachweis der Gebäudeversicherung
Was brauchen Sie zusätzlich bei einer Eigentumswohnung?
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre und die Beschluss-Sammlung
- Aktueller Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung (Hausgeldabrechnung)
- Vermögensbericht mit der Höhe der Erhaltungsrücklage
- Kontaktdaten der Hausverwaltung und, falls die Teilungserklärung es vorsieht, ihre Zustimmung zum Verkauf (Verwalterzustimmung)
Diese Unterlagen bekommen Sie von der Hausverwaltung. Käufer und Banken achten besonders auf beschlossene Sanierungen und auf die Höhe der Rücklage.
Was brauchen Sie zusätzlich bei einer vermieteten Immobilie?
- Mietverträge mit allen Nachträgen
- Aktuelle Mieterliste mit Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung und Kaution
- Die letzten Nebenkostenabrechnungen
- Hinweise auf laufende Mieterhöhungen, Mängelanzeigen oder Streitigkeiten
Der Käufer tritt mit dem Eigentumswechsel in die bestehenden Mietverträge ein (§ 566 BGB). Deshalb will er genau wissen, was darin steht.
Welche Unterlagen braucht der Notar?
- Personalausweis oder Reisepass aller Verkäufer
- Steuer-Identifikationsnummer: Der Notar meldet den Verkauf dem Finanzamt
- Angaben zu Krediten und Grundschulden mit Ansprechpartner bei der Bank, damit der Notar Ablösung und Löschung vorbereiten kann
- Bei einer geerbten Immobilie, wenn das Grundbuch noch nicht berichtigt ist: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift. Mehr dazu unter Immobilie geerbt
Das Grundbuch sieht der Notar vor der Beurkundung selbst ein (§ 21 Beurkundungsgesetz).
Wo bekommen Sie fehlende Unterlagen in Ravensburg?
- Grundbuchauszug: beim Grundbuchamt am Amtsgericht Ravensburg, Gartenstraße 100. Es ist für den ganzen Landgerichtsbezirk zuständig, also auch für Weingarten, Baienfurt oder Meckenbeuren. Der Ausdruck kostet unbeglaubigt 10 €, beglaubigt 20 €
- Flurkarte: bei der unteren Vermessungsbehörde oder online im Geodatenshop des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL)
- Baupläne und Baugenehmigung: aus der Bauakte bei der Baurechtsbehörde. In Ravensburg, Weingarten und den anderen Großen Kreisstädten ist das die Stadt, in kleineren Gemeinden meist das Landratsamt Ravensburg
- Unterlagen der Eigentümergemeinschaft: bei der Hausverwaltung
- Wohnflächenberechnung: Fehlt sie, lässt sie sich nach der Wohnflächenverordnung neu erstellen, zum Beispiel von einem Architekten oder Sachverständigen
Vieles können wir für Sie anfordern oder gemeinsam mit Ihnen besorgen.
Wann brauchen Sie welche Unterlage?
- Für die Werteinschätzung: was Sie schon haben, vor allem Grundrisse, Wohnfläche und die Liste der Modernisierungen. Mehr unter Was ist mein Haus wert?
- Für Anzeige und Exposé: den Energieausweis, denn seine Pflichtangaben gehören schon in die Anzeige (§ 87 GModG), dazu Grundrisse und Fotos
- Für die Bank des Käufers: Grundbuchauszug, Flurkarte, Pläne und Wohnflächenberechnung, bei Wohnungen auch die Teilungserklärung
- Für den Notar: Ausweis, Steuer-ID und die Angaben zu Krediten
Wie der Verkauf insgesamt abläuft, lesen Sie unter Immobilie verkaufen in Ravensburg: der Ablauf in 8 Schritten.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug in Ravensburg?
Was tun, wenn Baupläne oder die Wohnflächenberechnung fehlen?
Muss ich alle Unterlagen haben, bevor ich einen Makler beauftrage?
Was passiert, wenn der Energieausweis fehlt?
Stand der Antworten: November 2026
Quellen
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) §§ 79, 80, 87, 108 – Energieausweis
- § 12 GBO – Grundbucheinsicht
- GNotKG KV Nr. 17000/17001 – Grundbuchausdrucke
- § 21 BeurkG – Grundbucheinsicht durch den Notar
- § 24 WEG – Beschluss-Sammlung
- § 28 WEG – Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
- § 12 WEG – Veräußerungsbeschränkung
- § 566 BGB – Kauf bricht nicht Miete
- § 20 GrEStG – Anzeige des Notars
- Amtsgericht Ravensburg – Grundbuchamt
Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).

Über den Autor
Jörn Fischer
Immobilienmakler bei FISCHER Immobilien, Bachelor of Science in Immobilienwirtschaft
FISCHER Immobilien vermittelt seit 1991 Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbe in Ravensburg und Umgebung. Wir sind Makler: Zu Rechts- und Steuerfragen geben wir allgemeine Hinweise, aber keine Beratung.
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