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Maklerprovision beim Hausverkauf: Wer zahlt was?

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf? Was das Gesetz bei Wohnung und Einfamilienhaus regelt, was sonst gilt und wann die Provision fällig wird.

Von Jörn Fischer · Veröffentlicht am 21.10.2026 · 3 Min. Lesezeit

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. FISCHER Immobilien ist ein Maklerunternehmen und berät nicht in Rechts- oder Steuerfragen. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt bzw. an Ihre Steuerberatung.

Hausschlüssel auf einem Holztisch
Beispielfoto: Filip Szalbot / Unsplash

Kurz gesagt: Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an eine Privatperson gelten feste Regeln: Schließen Käufer und Verkäufer jeweils einen provisionspflichtigen Maklervertrag, müssen beide eine Provision in gleicher Höhe vereinbaren. Der Verkäufer kann die Provision auch allein tragen. Fällig wird sie erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist.

Wer seine Immobilie mit einem Makler verkauft, fragt sich zu Recht: Was kostet mich das, und was zahlt der Käufer? Seit Dezember 2020 gibt es dafür bei Wohnungen und Einfamilienhäusern besondere gesetzliche Regeln. Bei anderen Immobilien ist die Aufteilung frei verhandelbar.

Wer zahlt die Maklerprovision bei Wohnung und Einfamilienhaus?

Beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gelten besondere gesetzliche Regelungen zur Verteilung der Maklerprovision. Werden mit Käufer und Verkäufer provisionspflichtige Maklerverträge geschlossen, müssen beide Parteien eine Provision in gleicher Höhe vereinbaren. Je nach Beauftragung sind jedoch auch andere gesetzlich zulässige Modelle möglich. Die konkrete Provisionsregelung wird im Maklervertrag festgehalten.

  • Beide Seiten beauftragen den Makler: Käufer und Verkäufer zahlen gleich viel
  • Nur der Verkäufer beauftragt den Makler: Er kann die Provision allein tragen. Soll der Käufer einen Teil übernehmen, darf dieser Teil höchstens so hoch sein wie der Anteil des Verkäufers und wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil gezahlt hat
  • Form: Der Maklervertrag braucht die Textform, eine E-Mail genügt

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Ein Makler verdient seine Provision erst, wenn der Kaufvertrag tatsächlich zustande kommt, beim Immobilienkauf also mit der Beurkundung beim Notar. Kommt kein Verkauf zustande, fällt keine Provision an. Wie hoch die Provision ist, steht im Maklervertrag. Unsere Konditionen besprechen wir offen im ersten Gespräch.

Was gilt bei Mehrfamilienhaus, Gewerbe und Grundstück?

Die besonderen Regeln gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die eine Privatperson kauft. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Grundstücken können Käufer und Verkäufer unterschiedliche Anteile zahlen; die Aufteilung wird im Einzelfall vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Käufer kein Verbraucher ist, sondern zum Beispiel ein Unternehmen. Bei Häusern mit zwei Wohnungen kommt es auf den Einzelfall an. Wir klären das vor Beginn der Vermarktung mit Ihnen.

Was leistet ein Makler für die Provision?

  • eine persönliche Werteinschätzung vor Ort und einen realistischen Angebotspreis
  • Hilfe beim Zusammenstellen der Unterlagen
  • Fotos, Exposé und Vermarktung, auf Wunsch auch diskret an vorgemerkte Käufer
  • Besichtigungen, Prüfung der Finanzierungsbestätigung und Preisverhandlung
  • Vorbereitung des Notartermins und Begleitung bis zur Übergabe

Wie ein Verkauf mit FISCHER Immobilien in Ravensburg abläuft, lesen Sie unter Immobilie verkaufen.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Makler beim Hausverkauf?
Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen, die eine Privatperson kauft, gilt: Schließen Käufer und Verkäufer jeweils einen provisionspflichtigen Maklervertrag, zahlen beide gleich viel (§ 656c BGB). Der Verkäufer kann die Provision auch allein tragen. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und Grundstücken kann die Aufteilung anders vereinbart werden.
Wann ist die Maklerprovision fällig?
Die Provision entsteht erst, wenn der Kaufvertrag wirksam zustande kommt (§ 652 BGB), beim Immobilienverkauf also mit der Beurkundung beim Notar. Kommt kein Verkauf zustande, fällt keine Provision an.
Kann der Verkäufer die Provision auf den Käufer abwälzen?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern nicht vollständig. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf der Käufer höchstens so viel übernehmen, wie der Verkäufer selbst zahlt, und erst, nachdem der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat (§ 656d BGB).
Gilt die Teilung der Maklerkosten auch für Grundstücke und Mehrfamilienhäuser?
Nein. Die besonderen Regeln gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer eine Privatperson ist (§§ 656a ff. BGB). Bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien können Käufer und Verkäufer unterschiedliche Anteile zahlen. Bei Häusern mit zwei Wohnungen kommt es auf den Einzelfall an.

Stand der Antworten: Oktober 2026

Quellen

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).

Jörn Fischer, Ansprechpartner bei FISCHER Immobilien

Über den Autor

Jörn Fischer

Immobilienmakler bei FISCHER Immobilien, Bachelor of Science in Immobilienwirtschaft

FISCHER Immobilien vermittelt seit 1991 Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbe in Ravensburg und Umgebung. Wir sind Makler: Zu Rechts- und Steuerfragen geben wir allgemeine Hinweise, aber keine Beratung.

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