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FISCHER Immobilien – seit 1991

Für Vermieter

Wir finden die richtigen Mieter für Sie.

Wir übernehmen die Vermietung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses von der Mietpreiseinschätzung bis zur Schlüsselübergabe.

Sie möchten ein Büro, einen Laden oder eine andere Gewerbefläche vermieten? Zur Gewerbevermietung

Unsere Leistungen für Vermieter

Mietpreiseinschätzung

Wir ermitteln eine Miete, die zum Markt passt, und berücksichtigen dabei Mietspiegel und Mietpreisbremse.

Besichtigungen

Wir organisieren die Besichtigungen und stimmen die Termine mit Ihnen ab, als Einzel- oder Sammeltermin.

Mieterauswahl

Die Selbstauskunft holen wir Schritt für Schritt und datenschutzkonform ein. Eine Bonitätsauskunft gibt es nur, wenn sie im Einzelfall sinnvoll ist.

Mietvertrag

Wir bereiten den Mietvertrag auf Grundlage eines Mustervertrags vor und stimmen die Details mit Ihnen ab.

Übergabe

Bei der Übergabe erstellen wir ein Protokoll mit den Zählerständen.

Für Sie dokumentiert

Sie erhalten alle Unterlagen übersichtlich zusammengestellt.

Gut zu wissen

Das Bestellerprinzip

Bei der Vermietung von Wohnraum zahlt die Maklerprovision, wer den Makler beauftragt. Das ist in der Regel der Vermieter. Für Mietinteressenten ist unsere Tätigkeit provisionsfrei.

Dafür sparen Sie Zeit. Wir sprechen vorab mit den Interessenten und organisieren die Besichtigungen. Die Selbstauskunft holen wir erst nach der Besichtigung ein, so wie es der Datenschutz verlangt.

Häufige Fragen zur Vermietung

Wer zahlt den Makler bei der Vermietung einer Wohnung?
Den Makler zahlt, wer ihn beauftragt. Bei einer Vermietung ist das in der Regel der Vermieter. Dieses Bestellerprinzip gilt seit dem 1. Juni 2015 (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz). Mieter zahlen nur, wenn sie den Makler selbst beauftragen und er die Wohnung ausschließlich für sie sucht; dann sind höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer erlaubt (§ 3 Abs. 2 WoVermittG). Für Mietinteressenten ist unsere Tätigkeit provisionsfrei. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.
Was kostet die Vermietung?
Bei einer Vermietung beträgt unsere Provision zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie zahlen sie als Vermieter nur, wenn über unsere Tätigkeit ein Mietvertrag zustande kommt.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, also drei Monatsmieten ohne Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten (§ 551 BGB). Mieter dürfen sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Vermieter müssen die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen, zum Beispiel auf einem Mietkautionskonto. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.
In welchen Orten rund um Ravensburg gilt die Mietpreisbremse?
Rund um Ravensburg gilt die Mietpreisbremse in Weingarten, Baienfurt und Meckenbeuren, in Ravensburg, Baindt, Berg, Schlier und Grünkraut dagegen nicht (Stand: September 2026). Grundlage ist die Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg, die bis 31. Dezember 2026 gilt; eine Verlängerung ist geplant. Dort darf die Miete bei einer Wiedervermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Ausnahmen gelten etwa für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden (§ 556f BGB). Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.
Prüfen Sie die Bonität?
Ja, Schritt für Schritt und datenschutzkonform: Nach der Besichtigung bitten wir um Angaben zu Beruf und Einkommen. Eine SCHUFA-Auskunft ist keine Pflicht. Falls sie im Einzelfall sinnvoll ist, bitten wir erst unmittelbar vor Vertragsabschluss darum.
Wie schnell finden Sie Mieter?
Das hängt vor allem von der Lage und der Miete ab. Bei marktgerechter Miete ist die Nachfrage in Ravensburg meist gut. Besichtigungstermine stimmen wir eng mit Ihnen und ggf. den Vormietern ab.

Stand der Antworten: Oktober 2026

Vermietung anfragen

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

E-Mail oder Telefon genügt.