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Immobilie verkaufen in Ravensburg: der Ablauf in 8 Schritten
Vom ersten Gespräch bis zum Grundbuch: So läuft der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung in Ravensburg ab, Schritt für Schritt erklärt.
Von Jörn Fischer · Veröffentlicht am 27.10.2026 · 6 Min. Lesezeit
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. FISCHER Immobilien ist ein Maklerunternehmen und berät nicht in Rechts- oder Steuerfragen. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt bzw. an Ihre Steuerberatung.

Kurz gesagt: Ein Immobilienverkauf läuft in acht Schritten ab: Ziele klären, Wert einschätzen, Unterlagen zusammenstellen, Maklervertrag schließen, vermarkten, Besichtigungen durchführen, Kaufvertrag beim Notar beurkunden und die Immobilie übergeben. Verbindlich wird der Verkauf erst mit dem notariellen Kaufvertrag. Eigentümer wird der Käufer mit der Eintragung im Grundbuch.
Die meisten Eigentümer verkaufen nur ein- oder zweimal im Leben eine Immobilie. Entsprechend viele Fragen gibt es: Was kommt zuerst? Welche Unterlagen braucht man? Was passiert beim Notar? Hier zeigen wir, wie ein Verkauf mit FISCHER Immobilien in Ravensburg, Weingarten und Umgebung abläuft.
Schritt 1: Was möchten Sie mit dem Verkauf erreichen?
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Warum möchten Sie verkaufen? Gibt es einen Zeitpunkt, bis zu dem der Verkauf abgeschlossen sein soll, etwa wegen eines Umzugs oder einer neuen Immobilie? Wohnen Sie noch selbst darin, ist sie vermietet oder steht sie leer? Und soll die Immobilie öffentlich angeboten werden oder lieber diskret? Die Antworten bestimmen, wie wir den Verkauf planen.
Schritt 2: Wie viel ist Ihre Immobilie wert?
Der Angebotspreis ist der wichtigste Hebel für einen erfolgreichen Verkauf. Ist er zu hoch, bleibt die Immobilie lange am Markt und wirkt irgendwann wie ein Ladenhüter. Ist er zu niedrig, verschenken Sie Geld.
Für die persönliche Werteinschätzung kommt Markus oder Jörn Fischer zu Ihnen und sieht sich die Immobilie an. Das Ergebnis bekommen Sie innerhalb weniger Tage, im Gespräch erläutert oder auf Wunsch schriftlich. Das ist kostenlos und unverbindlich. Was den Wert bestimmt und was Online-Rechner leisten, lesen Sie unter Was ist mein Haus wert?
Schritt 3: Welche Unterlagen brauchen Sie für den Verkauf?
- Grundbuchauszug und Flurkarte
- Grundrisse, Schnitte und Wohnflächenberechnung
- Baujahr und eine Liste der Modernisierungen mit Jahreszahl
- Energieausweis: Kaufinteressenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen. Fehlt er, unterstützen wir Sie und lassen ihn mit Partnern erstellen
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
- Bei vermieteten Immobilien: Mietverträge und die letzten Nebenkostenabrechnungen
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto weniger Rückfragen gibt es später, bei Käufern, Banken und beim Notar. Fehlt etwas, ist das kein Grund zur Sorge. Vieles können wir gemeinsam bei Ämtern und Hausverwaltungen anfordern.
Schritt 4: Was steht im Maklervertrag?
Beauftragen Sie einen Makler mit dem Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, muss der Maklervertrag mindestens in Textform geschlossen werden, also zum Beispiel per E-Mail (§ 656a BGB). Darin stehen die vereinbarten Leistungen, die Provision und die Laufzeit. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die an Privatpersonen verkauft werden, gilt außerdem: Beauftragen beide Seiten den Makler, zahlen Käufer und Verkäufer gleich viel. Mehr dazu lesen Sie unter Maklerprovision beim Hausverkauf.
Schritt 5: Wie wird die Immobilie vermarktet?
- Gute Fotos und ein Exposé, das die Immobilie ehrlich und vollständig beschreibt
- Die gesetzlichen Pflichtangaben aus dem Energieausweis schon in der Anzeige
- Ansprache von Kaufinteressenten, die bei uns bereits einen Suchauftrag hinterlegt haben
- Veröffentlichung auf ImmoScout24 und auf unserer Website
- Auf Wunsch eine diskrete Vermarktung ohne öffentliches Inserat
Was davon sinnvoll ist, hängt von Ihrer Immobilie und Ihren Wünschen aus Schritt 1 ab.
Schritt 6: Wie laufen die Besichtigungen ab?
Wir vereinbaren die Termine, führen die Besichtigungen durch und beantworten die Fragen der Interessenten. Über das Ergebnis der Verhandlungen und darüber, an wen Sie verkaufen, entscheiden Sie.
Schritt 7: Was passiert beim Notar?
Ein Kaufvertrag über eine Immobilie ist nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet (§ 311b BGB). Der Notar erstellt den Vertragsentwurf mit Kaufpreis, Übergabetermin und Zahlungsablauf. Ist der Käufer eine Privatperson, soll er den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin erhalten (§ 17 Abs. 2a Beurkundungsgesetz). Beim Termin liest der Notar den Vertrag vor, erklärt ihn und beide Seiten unterschreiben.
Den Notar sucht in der Regel der Käufer aus, weil er die Notar- und Grundbuchkosten für den Eigentumswechsel meist trägt. Wir stimmen die Angaben zur Immobilie für den Vertragsentwurf mit dem Notar ab. Zum Notartermin begleitet Sie Markus oder Jörn Fischer.
Schritt 8: Was passiert nach dem Notartermin?
- Vormerkung: Der Notar lässt eine Auflassungsvormerkung für den Käufer ins Grundbuch eintragen. Sie sichert ihn ab, bis er Eigentümer ist
- Zahlung: Liegen alle Voraussetzungen vor, teilt der Notar dem Käufer mit, dass der Kaufpreis fällig ist. Läuft auf der Immobilie noch ein Kredit, wird er aus dem Kaufpreis abgelöst
- Übergabe: Nach der Zahlung übergeben Sie die Schlüssel, mit einem Übergabeprotokoll und den Zählerständen
- Grundbuch: Hat der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt, wird er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Erst dann ist der Eigentumswechsel abgeschlossen
Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?
Das hängt vor allem davon ab, ob der Preis zum Markt passt und wie gut der Verkauf vorbereitet ist. Von der Bewertung bis zum Notartermin vergehen in der Regel einige Wochen bis wenige Monate. Vom Notartermin bis zur Zahlung des Kaufpreises dauert es meist noch einige Wochen, weil der Notar zuerst die Voraussetzungen für die Zahlung schaffen muss.
Welche Kosten haben Sie als Verkäufer?
Als Verkäufer zahlen Sie vor allem Ihren Anteil an der Maklerprovision. Dazu können die Löschung einer Grundschuld und eine Vorfälligkeitsentschädigung kommen, wenn Sie einen Kredit vorzeitig ablösen. Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, kann auf den Gewinn Einkommensteuer anfallen, außer Sie haben die Immobilie selbst bewohnt. Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten für den Eigentumswechsel trägt in der Regel der Käufer. Für Ihre persönliche steuerliche Situation fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?
Wann geht das Eigentum beim Hausverkauf auf den Käufer über?
Was kostet mich der Makler als Verkäufer?
Wer sucht den Notar aus und wer bezahlt ihn?
Kann ich verkaufen, wenn noch ein Kredit auf der Immobilie läuft?
Stand der Antworten: Oktober 2026
Quellen
- § 311b BGB – Verträge über Grundstücke
- § 656a BGB – Textform des Maklervertrags
- § 17 BeurkG – Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars
- § 873 BGB – Erwerb durch Einigung und Eintragung
- § 883 BGB – Vormerkung
- § 925 BGB – Auflassung
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte
Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).

Über den Autor
Jörn Fischer
Immobilienmakler bei FISCHER Immobilien, Bachelor of Science in Immobilienwirtschaft
FISCHER Immobilien vermittelt seit 1991 Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbe in Ravensburg und Umgebung. Wir sind Makler: Zu Rechts- und Steuerfragen geben wir allgemeine Hinweise, aber keine Beratung.
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