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Immobilie verkaufen in Ravensburg: der Ablauf in 8 Schritten

Vom ersten Gespräch bis zum Grundbuch: So läuft der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung in Ravensburg ab, Schritt für Schritt erklärt.

Von Jörn Fischer · Veröffentlicht am 27.10.2026 · 6 Min. Lesezeit

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. FISCHER Immobilien ist ein Maklerunternehmen und berät nicht in Rechts- oder Steuerfragen. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt bzw. an Ihre Steuerberatung.

Hand hält einen Hausschlüssel mit Anhänger in Hausform
Beispielfoto: Jakub Żerdzicki / Unsplash

Kurz gesagt: Ein Immobilienverkauf läuft in acht Schritten ab: Ziele klären, Wert einschätzen, Unterlagen zusammenstellen, Maklervertrag schließen, vermarkten, Besichtigungen durchführen, Kaufvertrag beim Notar beurkunden und die Immobilie übergeben. Verbindlich wird der Verkauf erst mit dem notariellen Kaufvertrag. Eigentümer wird der Käufer mit der Eintragung im Grundbuch.

Die meisten Eigentümer verkaufen nur ein- oder zweimal im Leben eine Immobilie. Entsprechend viele Fragen gibt es: Was kommt zuerst? Welche Unterlagen braucht man? Was passiert beim Notar? Hier zeigen wir, wie ein Verkauf mit FISCHER Immobilien in Ravensburg, Weingarten und Umgebung abläuft.

Schritt 1: Was möchten Sie mit dem Verkauf erreichen?

Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Warum möchten Sie verkaufen? Gibt es einen Zeitpunkt, bis zu dem der Verkauf abgeschlossen sein soll, etwa wegen eines Umzugs oder einer neuen Immobilie? Wohnen Sie noch selbst darin, ist sie vermietet oder steht sie leer? Und soll die Immobilie öffentlich angeboten werden oder lieber diskret? Die Antworten bestimmen, wie wir den Verkauf planen.

Schritt 2: Wie viel ist Ihre Immobilie wert?

Der Angebotspreis ist der wichtigste Hebel für einen erfolgreichen Verkauf. Ist er zu hoch, bleibt die Immobilie lange am Markt und wirkt irgendwann wie ein Ladenhüter. Ist er zu niedrig, verschenken Sie Geld.

Für die persönliche Werteinschätzung kommt Markus oder Jörn Fischer zu Ihnen und sieht sich die Immobilie an. Das Ergebnis bekommen Sie innerhalb weniger Tage, im Gespräch erläutert oder auf Wunsch schriftlich. Das ist kostenlos und unverbindlich. Was den Wert bestimmt und was Online-Rechner leisten, lesen Sie unter Was ist mein Haus wert?

Schritt 3: Welche Unterlagen brauchen Sie für den Verkauf?

  • Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Grundrisse, Schnitte und Wohnflächenberechnung
  • Baujahr und eine Liste der Modernisierungen mit Jahreszahl
  • Energieausweis: Kaufinteressenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen. Fehlt er, unterstützen wir Sie und lassen ihn mit Partnern erstellen
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
  • Bei vermieteten Immobilien: Mietverträge und die letzten Nebenkostenabrechnungen

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto weniger Rückfragen gibt es später, bei Käufern, Banken und beim Notar. Fehlt etwas, ist das kein Grund zur Sorge. Vieles können wir gemeinsam bei Ämtern und Hausverwaltungen anfordern.

Schritt 4: Was steht im Maklervertrag?

Beauftragen Sie einen Makler mit dem Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, muss der Maklervertrag mindestens in Textform geschlossen werden, also zum Beispiel per E-Mail (§ 656a BGB). Darin stehen die vereinbarten Leistungen, die Provision und die Laufzeit. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die an Privatpersonen verkauft werden, gilt außerdem: Beauftragen beide Seiten den Makler, zahlen Käufer und Verkäufer gleich viel. Mehr dazu lesen Sie unter Maklerprovision beim Hausverkauf.

Schritt 5: Wie wird die Immobilie vermarktet?

  • Gute Fotos und ein Exposé, das die Immobilie ehrlich und vollständig beschreibt
  • Die gesetzlichen Pflichtangaben aus dem Energieausweis schon in der Anzeige
  • Ansprache von Kaufinteressenten, die bei uns bereits einen Suchauftrag hinterlegt haben
  • Veröffentlichung auf ImmoScout24 und auf unserer Website
  • Auf Wunsch eine diskrete Vermarktung ohne öffentliches Inserat

Was davon sinnvoll ist, hängt von Ihrer Immobilie und Ihren Wünschen aus Schritt 1 ab.

Schritt 6: Wie laufen die Besichtigungen ab?

Wir vereinbaren die Termine, führen die Besichtigungen durch und beantworten die Fragen der Interessenten. Über das Ergebnis der Verhandlungen und darüber, an wen Sie verkaufen, entscheiden Sie.

Schritt 7: Was passiert beim Notar?

Ein Kaufvertrag über eine Immobilie ist nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet (§ 311b BGB). Der Notar erstellt den Vertragsentwurf mit Kaufpreis, Übergabetermin und Zahlungsablauf. Ist der Käufer eine Privatperson, soll er den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin erhalten (§ 17 Abs. 2a Beurkundungsgesetz). Beim Termin liest der Notar den Vertrag vor, erklärt ihn und beide Seiten unterschreiben.

Den Notar sucht in der Regel der Käufer aus, weil er die Notar- und Grundbuchkosten für den Eigentumswechsel meist trägt. Wir stimmen die Angaben zur Immobilie für den Vertragsentwurf mit dem Notar ab. Zum Notartermin begleitet Sie Markus oder Jörn Fischer.

Schritt 8: Was passiert nach dem Notartermin?

  • Vormerkung: Der Notar lässt eine Auflassungsvormerkung für den Käufer ins Grundbuch eintragen. Sie sichert ihn ab, bis er Eigentümer ist
  • Zahlung: Liegen alle Voraussetzungen vor, teilt der Notar dem Käufer mit, dass der Kaufpreis fällig ist. Läuft auf der Immobilie noch ein Kredit, wird er aus dem Kaufpreis abgelöst
  • Übergabe: Nach der Zahlung übergeben Sie die Schlüssel, mit einem Übergabeprotokoll und den Zählerständen
  • Grundbuch: Hat der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt, wird er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Erst dann ist der Eigentumswechsel abgeschlossen

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?

Das hängt vor allem davon ab, ob der Preis zum Markt passt und wie gut der Verkauf vorbereitet ist. Von der Bewertung bis zum Notartermin vergehen in der Regel einige Wochen bis wenige Monate. Vom Notartermin bis zur Zahlung des Kaufpreises dauert es meist noch einige Wochen, weil der Notar zuerst die Voraussetzungen für die Zahlung schaffen muss.

Welche Kosten haben Sie als Verkäufer?

Als Verkäufer zahlen Sie vor allem Ihren Anteil an der Maklerprovision. Dazu können die Löschung einer Grundschuld und eine Vorfälligkeitsentschädigung kommen, wenn Sie einen Kredit vorzeitig ablösen. Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, kann auf den Gewinn Einkommensteuer anfallen, außer Sie haben die Immobilie selbst bewohnt. Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten für den Eigentumswechsel trägt in der Regel der Käufer. Für Ihre persönliche steuerliche Situation fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?
Von der Bewertung bis zum Notartermin sollten Sie in der Regel mit einigen Wochen bis wenigen Monaten rechnen, danach dauert es bis zur Zahlung meist noch einige Wochen. Am schnellsten geht es, wenn der Preis zum Markt passt und die Unterlagen vollständig sind.
Wann geht das Eigentum beim Hausverkauf auf den Käufer über?
Erst mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch, nicht schon beim Notartermin (§§ 873, 925 BGB). Bis dahin schützt ihn eine Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB). Besitz, Nutzen und Lasten gehen meist schon mit der Zahlung des Kaufpreises über; den genauen Zeitpunkt regelt der Kaufvertrag. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.
Was kostet mich der Makler als Verkäufer?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die an Privatpersonen verkauft werden, zahlen Käufer und Verkäufer gleich viel, wenn beide den Makler beauftragen. Bei anderen Immobilien sind unterschiedliche Anteile möglich. Mehr dazu lesen Sie unter Maklerprovision beim Hausverkauf. Die konkreten Konditionen besprechen wir offen im ersten Gespräch.
Wer sucht den Notar aus und wer bezahlt ihn?
In der Regel der Käufer, weil er die Notar- und Grundbuchkosten für den Eigentumswechsel laut Kaufvertrag meist trägt. Gesetzlich festgelegt ist das nicht; Käufer und Verkäufer können sich auch anders einigen. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei jedem Notar gleich hoch. Die Löschung einer eigenen Grundschuld bezahlt üblicherweise der Verkäufer.
Kann ich verkaufen, wenn noch ein Kredit auf der Immobilie läuft?
Ja, das ist häufig der Fall. Der Notar holt bei Ihrer Bank die Bedingungen für die Ablösung ein, und der Kredit wird aus dem Kaufpreis bezahlt. Danach wird die Grundschuld gelöscht. Lösen Sie einen Kredit mit fester Zinsbindung vorzeitig ab, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sprechen Sie dazu frühzeitig mit Ihrer Bank.

Stand der Antworten: Oktober 2026

Quellen

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).

Jörn Fischer, Ansprechpartner bei FISCHER Immobilien

Über den Autor

Jörn Fischer

Immobilienmakler bei FISCHER Immobilien, Bachelor of Science in Immobilienwirtschaft

FISCHER Immobilien vermittelt seit 1991 Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbe in Ravensburg und Umgebung. Wir sind Makler: Zu Rechts- und Steuerfragen geben wir allgemeine Hinweise, aber keine Beratung.

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