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FISCHER Immobilien – seit 1991

Gewerbe vermieten

Wir finden Mieter für Ihre Gewerbefläche.

Ob Büro, Praxis, Laden oder Lager: Wir kümmern uns um alles, von der Mietpreiseinschätzung bis zur Schlüsselübergabe.

Für jede Nutzung

Welche Fläche möchten Sie vermieten?

Zuletzt haben wir unter anderem die drei Gewerbeeinheiten eines Wohn- und Geschäftshauses in Weingarten vermietet. Zu unseren Projekten

  • Büro und Praxis
  • Laden und Einzelhandel
  • Gastronomie
  • Lager, Halle und Werkstatt
  • Gewerbeeinheiten in Wohn- und Geschäftshäusern

Das übernehmen wir für Sie

Mietpreiseinschätzung

Wir ermitteln eine Gewerbemiete, die zum Markt passt, nach Lage, Fläche, Ausstattung und Nutzung. Wie wir darauf kommen, erklären wir Ihnen.

Vermarktung

Wir erstellen ein Exposé mit allen Pflichtangaben aus dem Energieausweis und sprechen passende Interessenten gezielt an. Fehlt der Energieausweis, unterstützen wir Sie: Gemeinsam mit unseren Partnern kann er erstellt werden.

Besichtigungen

Wir organisieren die Besichtigungen und stimmen die Termine mit Ihnen ab.

Prüfung der Interessenten

Wer steckt dahinter, passt die Nutzung? Wir prüfen die Angaben der Unternehmen, etwa im Handelsregister, und holen bei Bedarf eine Bonitätsauskunft ein.

Eckdaten für den Mietvertrag

Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Mietanpassung, Nebenkosten, Kaution und Nutzungszweck stimmen wir mit beiden Seiten ab. Den Vertrag selbst prüft Ihr Anwalt.

Übergabe

Bei der Übergabe erstellen wir ein Protokoll mit den Zählerständen.

Gut zu wissen

Was bei Gewerbe anders ist als bei Wohnraum

  • Mietvertrag in Textform

    Seit dem 1. Januar 2025 genügt bei langfristigen Gewerbemietverträgen grundsätzlich die Textform, beispielsweise per E-Mail. Wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr nicht in Textform geschlossen, gilt er grundsätzlich als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 578 Abs. 1 BGB).

  • Miete und Kaution grundsätzlich frei verhandelbar

    Die Mietpreisbremse gilt nur für Wohnraum. Auch die Kaution ist bei Gewerberäumen nicht auf drei Monatsmieten begrenzt. Beides wird grundsätzlich individuell vereinbart.

  • Eigene Kündigungsfristen

    Ohne feste Laufzeit ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres möglich (§ 580a Abs. 2 BGB). Häufig werden feste Laufzeiten mit Verlängerungsoptionen vereinbart.

  • Energieausweis auch bei Gewerbe

    Auch bei Gewerbeflächen ist bei der Vermietung grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich. In Immobilienanzeigen sind bei Nichtwohngebäuden die entsprechenden Energiekennwerte für Wärme und Strom getrennt anzugeben (§§ 80, 87 GModG).

  • Umsatzsteuer klären

    Die Vermietung von Gewerberäumen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter jedoch zur Umsatzsteuer optieren. Ob dies möglich und sinnvoll ist, sollte im Einzelfall steuerlich geprüft werden.

  • Provision individuell

    Das Bestellerprinzip gilt nur bei der Vermietung von Wohnraum. Bei Gewerbeflächen wird die Provision individuell vereinbart.

Allgemeine Informationen zum Gewerbemietrecht, Stand Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Gewerbevermietung anfragen

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

E-Mail oder Telefon genügt.