Gewerbe vermieten
Wir finden Mieter für Ihre Gewerbefläche.
Für jede Nutzung
Welche Fläche möchten Sie vermieten?
Zuletzt haben wir unter anderem die drei Gewerbeeinheiten eines Wohn- und Geschäftshauses in Weingarten vermietet. Zu unseren Projekten
- Büro und Praxis
- Laden und Einzelhandel
- Gastronomie
- Lager, Halle und Werkstatt
- Gewerbeeinheiten in Wohn- und Geschäftshäusern
Das übernehmen wir für Sie
Mietpreiseinschätzung
Wir ermitteln eine Gewerbemiete, die zum Markt passt, nach Lage, Fläche, Ausstattung und Nutzung. Wie wir darauf kommen, erklären wir Ihnen.
Vermarktung
Wir erstellen ein Exposé mit allen Pflichtangaben aus dem Energieausweis und sprechen passende Interessenten gezielt an. Fehlt der Energieausweis, unterstützen wir Sie: Gemeinsam mit unseren Partnern kann er erstellt werden.
Besichtigungen
Wir organisieren die Besichtigungen und stimmen die Termine mit Ihnen ab.
Prüfung der Interessenten
Wer steckt dahinter, passt die Nutzung? Wir prüfen die Angaben der Unternehmen, etwa im Handelsregister, und holen bei Bedarf eine Bonitätsauskunft ein.
Eckdaten für den Mietvertrag
Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Mietanpassung, Nebenkosten, Kaution und Nutzungszweck stimmen wir mit beiden Seiten ab. Den Vertrag selbst prüft Ihr Anwalt.
Übergabe
Bei der Übergabe erstellen wir ein Protokoll mit den Zählerständen.
Gut zu wissen
Was bei Gewerbe anders ist als bei Wohnraum
Mietvertrag in Textform
Seit dem 1. Januar 2025 genügt bei langfristigen Gewerbemietverträgen grundsätzlich die Textform, beispielsweise per E-Mail. Wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr nicht in Textform geschlossen, gilt er grundsätzlich als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 578 Abs. 1 BGB).
Miete und Kaution grundsätzlich frei verhandelbar
Die Mietpreisbremse gilt nur für Wohnraum. Auch die Kaution ist bei Gewerberäumen nicht auf drei Monatsmieten begrenzt. Beides wird grundsätzlich individuell vereinbart.
Eigene Kündigungsfristen
Ohne feste Laufzeit ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres möglich (§ 580a Abs. 2 BGB). Häufig werden feste Laufzeiten mit Verlängerungsoptionen vereinbart.
Energieausweis auch bei Gewerbe
Auch bei Gewerbeflächen ist bei der Vermietung grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich. In Immobilienanzeigen sind bei Nichtwohngebäuden die entsprechenden Energiekennwerte für Wärme und Strom getrennt anzugeben (§§ 80, 87 GModG).
Umsatzsteuer klären
Die Vermietung von Gewerberäumen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter jedoch zur Umsatzsteuer optieren. Ob dies möglich und sinnvoll ist, sollte im Einzelfall steuerlich geprüft werden.
Provision individuell
Das Bestellerprinzip gilt nur bei der Vermietung von Wohnraum. Bei Gewerbeflächen wird die Provision individuell vereinbart.
Allgemeine Informationen zum Gewerbemietrecht, Stand Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Gewerbevermietung anfragen
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
